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Ihr steht kurz vor Abgabe des B Impact Assessments? Dann herzlichen Glückwunsch!

Ihr habt den schwierigsten Teil absolviert und auf euch wartet nun der offizielle Zertifizierungsprozess. Viele fragen sich an dieser Stelle, wie man sich auf diesen am besten vorbereiten kann. Darum dreht sich dieser Artikel und wir gehen heute auf folgende Punkte ein:

  1. . Zertifizierungsprozess und Timeline
  2. . Best Practices für die Dokumentation
  3. . Dokumentation: was zählt als solche?

Zertifizierungsprozess und Timeline

Bevor wir in die Best Practices für die Dokumentation einsteigen, werfen wir zunächst einen Blick auf den offiziellen, dreiteiligen Zertifizierungsprozess, um zu verstehen, wann was zu erwarten ist.

Nach Abgabe des Assessments folgt im ersten Schritt die Evaluationsphase, in welcher nachvollzogen wird, wie das Unternehmen strukturiert ist. In dieser Phase geht es noch nicht um die Prüfung der Assessment-Fragen, sondern um die Sicherstellung, dass das Unternehmen auf dem richtigen Track ist und damit die für das Unternehmen richtige Version des B Impact Assessments anwendet.

Im zweiten Schritt folgt dann die Verifizierungsphase. Hier geht es schließlich ans Eingemachte und die Angaben im Assessment werden durch Dokumentation verifiziert. Als (schriftliche) Dokumentation zählt alles, was dazu dient die Angaben zu untermauern und zu belegen. Dazu erhalten dann die Bearbeiter:innen (“Team Members”) des Assessment einen sogenannten “Verification Report” mit einer Liste ausgewählter Fragen, für die die Dokumentation hochgeladen werden muss.

Wenn nach der Verifizierung das Unternehmen unter die 80-Punkte Marke als Mindeststandard fallen sollte, kann es im dritten Schritt dann innerhalb von drei Monaten Verbesserungen vornehmen, um die Mindestmarke zu erreichen.

Schließlich erfolgt die Zertifizierung.

Best Practices für die Dokumentation

Wer mit dem B Impact Assessment arbeitet, stellt früher oder später die Frage, ob und inwiefern die im Assessment gemachten Angaben überprüft werden. Die Antwort ist, dass ein:r Vertreter:in des Standards Analyst Teams während des Zertifizierungsprozesses anhand einer Stichprobe die zugrunde liegende Dokumentation bzw. Nachweise erfragt und prüft. Nicht alle Antworten werden also einer eingehenden Prüfung unterzogen, daher ist es auch nicht notwendig, diese vorab allesamt im Assessment hochzuladen. Folgende Tipps sind im Kontext der Vorbereitung hilfreich:

  • Grundsätzlich ist es ratsam bereits zu Beginn des Assessments Angaben und Antworten in der jeweiligen Frage-Box mit einer Notiz zu in der Kommentarspalte zu versehen. Diese Notiz kann z.B. einen konkreten Verweis zu der Quelle beinhalten, die einen Nachweis für die jeweilige Angabe enthält. Bei 200 Fragen verliert man schnell den Überblick und eine persönliche Notiz kann im Verlauf des Prozesses sehr hilfreich sein und vor allem Zeit sparen, wenn die Nachweise eingefordert werden, denn diese sind ggf. auch für die Analyst:innen wichtig.
  • Unternehmen, die ein Impact Business Model (IBM) angegeben haben, können davon ausgehen, dass diese in jedem Fall eingehend geprüft werden. Hier gilt es vorsichtig zu sein, wenn ihr mehr als drei IBMs angegeben habt oder für zwei oder mehr IBMs mehr als 40 Punkte bekommt. Mehr als drei IBMs oder und/oder mehr als 40 Punkte werden in der Regel nicht anerkannt. Wenn das in eurem Assessment der Fall ist, solltet ihr diese noch einmal prüfen und für euch priorisieren, z.B. gemäß des gemessenen Impacts, den diese generieren.
  • Es ist auch ratsam vorab Eure Fragen an die Analyst:innen vorzubereiten und ggf. die Kolleg:innen einzubeziehen, die entsprechende Hintergrundinformationen und Kontexte liefern können.

Dokumentation: was zählt als solche?

Dokumentationen sind in der Regel verschriftliche Nachweise. Das z.B. kann ein Handbuch oder eine Richtlinie sein, eine Präsentation oder eine E-Mail. Hier eine Übersicht der gängigen Nachweise:

  • Beschreibungen auf der Webseite (z.B. das Mission Statement)
  • Zertifizierungen
  • Durchgeführte bzw. beauftragte Studien
  • Fallstudien
  • Produktpräsentationen
  • Geschäftsberichte
  • Nachhaltigkeitsberichte
  • Handbücher (z.B. Arbeitssicherheit, Mitarbeitende)
  • Umfragen (Mitarbeitende, Kund:innen)
  • Daten aus zertifizierten Managementsystemen
  • Verträge
  • Rechnungen
  • Berichte von externen Audits

Darüber hinaus kann in einigen Fällen B Lab eine „Dokumentationsvorlage“ liefern, welche ihr dann ausfüllen müsst.

Weitere Dokumentations-Tipps, insbesondere für die Impact Business Models, sind hier einzusehen.

Die Anforderungen an die Satzung von B Corporations aus Sicht des Rechtsexperten Dr. Karl von Rumohr

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Folgender Artikel ist ein editiertes Teil-Transkript eines Online-Webinars mit Dr. Karl von Rumohr, Rechtsanwalt und Partner bei Dechert LLP. Für die Lesbarkeit sind dem Transkript Zwischen-Titel hinzugefügt worden.

Executive Summary

  • Die Anforderung an die Satzung (auch “Legal Requirement”) betrifft die Beschreibung des Unternehmensgegenstands im Gesellschaftsvertrag
  • Zweck und Wirkung der Satzungsänderung ist die Dokumentation und Erkennbarkeit der Zielsetzungen im Markt für externe Marktteilnehmer
  • Mit der Satzungsänderung geht eine Rahmengebung für die Geschäftsführung einher, die, wenn sie gegen die Ziele verstößt, ggf. im Innenverhältnis Pflichten verletzt, insbesondere im Innenverhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Geschäftsführung und Gesellschafter
  • Eine Pflichtverletzung im Innenverhältnis kann auch die Gesellschaft und B Lab betreffen, die im Zweifel die Zertifizierung zurückziehen kann
  • Nach außen aber geht keine Beschränkung der rechtlichen Handlungsfähigkeit der Gesellschaft oder der Geschäftsführer einher

Einleitung

Die Aufnahme bestimmter Nachhaltigkeitsziele in die Regelung zum Unternehmensgegenstand in der Satzung ist eine der zentralen Voraussetzungen für die B Corp-Zertifizierung von Unternehmen. Im Rahmen der Zertifizierung nehmen die Unternehmen dazu einen für alle B Corporations gleich lautenden bestimmten Wortlaut in ihre Satzung. Den genauen Wortlaut der Satzungsänderung für z.B. die GmbH oder die AG ist hier einzusehen. Unternehmen verankern auf diesem Weg ein “Stakeholder-orientiertes Wirtschaften”, d.h. die ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller relevanten Interessensgruppen (“Stakeholder”) in die Entscheidungsprozesse des Unternehmens.

An dieser Stelle wird oft die Frage gestellt, was die Satzungsänderung darüber hinaus konkret bedeutet und welche Implikationen sie für die zu zertifizierenden Unternehmen hat. Dr. Karl von Rumohr beantwortete in einem Webinar dazu die wichtigsten Fragen.

Welcher Teil des Gesellschaftsvertrags ist betroffen und welche Rechtsfolgen sind mit der Aufnahme der Formulierungen für B Corporations verbunden?

Von den von B Lab vorgegebenen und für alle B Corporations gleichermaßen geltenden Formulierungen betrifft die Beschreibung des Unternehmensgegenstands im Gesellschaftsvertrag. Die Beschreibung des Unternehmensgegenstandes in der Satzung hat insbesondere die folgenden beiden Regelungszwecke: Zum einen wird dadurch nach außen für den Markt erkennbar, in welchen Bereichen die Gesellschaft tätig ist, insbesondere durch den Einblick in das Handelsregister. Zum anderen besteht die rechtliche Wirkung darin, für die Geschäftsführung einen rechtlichen Rahmen zu setzen, innerhalb dessen sie sich zu betätigen hat. Handlungen der Geschäftsführung außerhalb der Grenzen des Unternehmensgegenstand stellen grundsätzlich eine Verletzung der Geschäftsführerpflichten dar. Insofern bietet die Beschreibung des Unternehmensgegenstands gleichzeitig einen gewissen Schutz für die Gesellschafter:innen bezüglich des Bereichs, innerhalb dessen die Geschäftsführung operativ tätig wird und vor einer übermäßigen Ausweitung der Tätigkeit der Geschäftsführung. Für den Zweck der Erkennbarkeit der Tätigkeit im Markt nach außen ist es auch wichtig, dass der Unternehmensgegenstand eins zu eins im Handelsregister eingetragen wird.

Um sich die rechtliche Bedeutung des Unternehmensgegenstandes in der Satzung vor Augen zu führen ist es hilfreich zwei Begriffspaare voneinander abzugrenzen. Das eine Begriffspaar sind „Geschäftsführungsbefugnis“ vs. „Vertretungsmacht“. Das andere Begriffspaar betrifft das „Innenverhältnis“ bzw. das „Außenverhältnis“. Die „Geschäftsführungsbefugnis“ beschreibt den Rahmen, innerhalb dessen die Geschäftsführung ihre Tätigkeit für das Unternehmen ausführen darf. Die Beschreibung des Unternehmensgegenstands in der Satzung kann die Geschäftsführungsbefugnis begrenzen bzw. Vorgaben für die Geschäftsführung machen. Die „Geschäftsführungsbefugnis“ ist besonders für das „Innenverhältnis“ der Geschäftsführung zu der Gesellschaft und den Gesellschaftern relevant, während die „Vertretungsbefugnis“ sich insbesondere auch auf das “Außenverhältnis” der Gesellschaft zu außenstehenden Dritten auswirkt, d.h. ob also die Geschäftsführung die Gesellschaft wirksam gegenüber Dritten bei einer bestimmten operativen Tätigkeit vertreten kann. Wenn die Geschäftsführung sich daran nicht hält, verstößt sie im Innenverhältnis gegen ihre Pflichten, was ggf. durch die Gesellschafter:innen geahndet werden kann. Davon abzugrenzen ist der Begriff der „Vertretungsmacht“, der beschreibt inwieweit die Geschäftsführung die Gesellschaft durch ihre Tätigkeit rechtlich wirksam binden kann (heißt auch: wirksam Verträge schließen kann). Das ist insofern von dem Begriff der Geschäftsführungsbefugnis zu trennen, als ein Geschäftsführer in der Regel auch jenseits der Beschreibung des Unternehmensgegenstandes wirksam Verträge für die Gesellschaft schließen kann. Die für eine B Corp-Zertifizierung erforderliche Aufnahme der Formulierung der Nachhaltigkeitsziele in den Unternehmensgegenstand betrifft die „Geschäftsführungsbefugnis“, schränkt aber insofern die „Vertretungsmacht“ von Geschäftsführern und Vorständen nicht ein.

Welche konkreten Formulierungen zum Unternehmensgegenstand werden nun für die Zertifizierung vorausgesetzt?

Das betrifft zwei Bereiche des Unternehmensgegenstandes: einerseits die Beschreibung des „Gesellschaftszwecks“ und andererseits die Frage, wie dieser Zweck zu verfolgen ist. Jede Satzung enthält am Anfang in der Regel eine Beschreibung des Unternehmensgegenstandes . An der Stelle erfordert B Lab eine Ergänzung, die darauf zielt, dass „die Geschäftstätigkeit eine erheblich positive Wirkung auf das Gemeinwohl sowie die Umwelt erzielen soll„. Die zweite Ergänzung betrifft die Frage wie konkret bei Unternehmen und ihren Tätigkeiten das Erzielen dieser positiven Wirkung umgesetzt werden soll. Und zwar sollen bei allen unternehmerischen Tätigkeiten der Geschäftsführung der B Corporation „die Auswirkungen der jeweiligen Handlung der Gesellschaft auf bestimmte Personengruppen (die „Stakeholder“) und die Umwelt berücksichtigt werden„. Zu den an dieser Stelle in der Satzung zu nennenden Stakeholdern gehören unter anderem die Gesellschafter der B Corporation, deren Mitarbeiter, ihre Kunden, die Gemeinden, in denen die B Corporation ansässig ist, und weitere mehr. Von B Corporations wird hier vorausgesetzt, dass dies im Unternehmensgegenstand verankert wird, sodass die Geschäftsführung stets bei ihrer Geschäftstätigkeit die Auswirkungen ihrer Handlungen auf diese Interessensgruppen berücksichtigt.

Hierbei rangieren diese Stakeholdergruppen allesamt auf demselben Level. Diesbezüglich ist ein weiterer Passus zum Unternehmensgegenstand zu ergänzen, der besagt, dass nicht verlangt werden kann, dass die Belange einzelner Stakeholder vorrangig vor anderen Stakeholdern berücksichtigt werden. Das ist das Ziel von B Corp: alle Interessensgruppen sollen gleichermaßen einbezogen und berücksichtigt werden (und nicht nur z.B. die Aktionäre eines Unternehmens).

Was sind die konkreten Rechtsfolgen der Satzungsänderung?

Zum einen bewirkt die Satzungsänderung für das Unternehmen selbst ein (z.B. über das Handelsregister) nach außen für den Markt deutlich sichtbares Bekenntnis zu den Nachhaltigkeitszielen von B Corporations. Der Markt kann daraufhin differenzieren, ob ein Unternehmen sich entsprechend an diesen Zielen orientiert oder nicht.

Zum anderen hat dies Folgen für die Gesellschaft bzw. Vorstand und Geschäftsführung, die durch die Ergänzung des Unternehmensgegenstandes einen zusätzlichen Rahmen für ihre Geschäftsführungsbefugnis erhalten: die genannten Interessensgruppen sind zu berücksichtigen und die Ziele zu verfolgen. Wenn die Geschäftsführung bei einzelnen Maßnahmen dagegen verstößt, können die Gesellschafter eventuelle Konsequenzen ziehen. Ggf. folgt der Entzug der Zertifizierung. Gerade durch die Aufnahme in die Satzung erhalten die aufgenommenen Nachhaltigkeitsbestrebungen mehr als programmatischen Charakter und werden zu rechtlich verbindlichen Vorgaben für die Geschäftsführung.

Mehr zu dem Thema Satzungsänderung bzw. “Legal Requirement” hier.

Interview mit Business Sustainability Analystin Nicola Tröge zum Thema Rezertifizierung

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Für alle zertifizierten B Corps steht in spätestens drei Jahren die Rezertifizierung an. Für viele B Corps stellt sich dahingehend die Frage “Wie gehen wir das Thema besten an, wie bereiten wir uns vor”? Wir haben uns daher sehr gefreut ein Interview mit Nicola Tröge führen zu können, die als Business Sustainability Analystin bei B Lab Europe Unternehmen im Rezertifizierungsprozess begleitet. In diesem Interview gibt sie wertvolle Einblicke in Ihre Arbeit und Tipps, was B Corps tun können, um sich bestmöglich vorzubereiten.

Nicola, schön, dass Du dir Zeit nimmst für unsere Fragen! Du bist Business Sustainability Analystin im Review Team von B Lab Europe. Kannst du kurz beschreiben, was das genau heißt und wofür Du verantwortlich bist?

Als Business Sustainability Analysten leiten wir Unternehmen durch die sogenannte Verifizierungsphase. In dieser Verifizierungsphase werden die Antwortoptionen, die innerhalb des Assessments ausgewählt wurden, verifiziert. Im Laufe dieses Prozesses werden zum Beispiel Belege angefordert, die die ausgewählten Antwortoptionen bestätigen. Als Business Sustainability Analysten stehen wir demnach im regen Austausch mit Unternehmen, um festzustellen auf welche Art und Weise positiver Impact kreiert wird. Wir helfen Unternehmen dabei, diesen positiven Impact richtig im Assessment widerzuspiegeln und der resultierende finale Punktestand entscheidet am Ende der Verifizierungsphase darüber, ob ein Unternehmen Teil der B Corp Community wird oder bleibt (im Falle einer Rezertifizierung).

Stichpunkt „Rezertifizierung“. Alle zertifizierten B Corporations müssen spätestens alle drei Jahre die Rezertifizierung durchlaufen. Worauf achtest Du in dem Prozess besonders?

Im Grossen und Ganzen ähnelt die Rezertifizierung der ursprünglichen Zertifizierung. Es wird erneut ein Assessment seitens des Unternehmens ausgefüllt und es werden ebenfalls die Phasen der Evaluierung und der Verifizierung durchlaufen. In diesen Phasen werden erneut Informationen in Bezug auf beispielsweise die Unternehmensstruktur und das Produkt- und Serviceangebot der B Corp angefragt.

In Bezug auf die Rezertifizierung wird besonderes Augenmerk auf Veränderungen innerhalb der B Corp gelegt. Hat sich die Mission des Unternehmens verändert? Werden neue Produkte oder neue Services angeboten? Haben sich die bestehenden Produkte oder Services möglicherweise verändert? Dies sind unter anderem wichtige Aspekte, die den positiven Impact des Unternehmens beeinflussen können.

Die Rezertifizierung kann als neue ‘Bestandsaufnahme’ gesehen werden. In einem Zeitfenster von drei Jahren kann sich in Unternehmen viel verändern und wir möchten diese Veränderungen im Assessment widerspiegeln. Das kann zum Beispiel dazu führen, dass ein neues Impact Business Model zutrifft. Ein Beispiel dafür wäre ein Lebensmittelhersteller, der innerhalb der drei Jahre zusätzlich Fairtrade-zertifizierte Inhaltsstoffe eingeführt hat. Der positive Impact, der durch diese Umsetzung erreicht wird, wird durch ein zusätzliches Impact Business Model im Assessment widergespiegelt.

Viele Unternehmen nutzen dieses Zeitfenster von drei Jahren auch, um den unternehmenseigenen Impact zu verbessern. Hier bietet auch das Assessment-Tool direkte Hilfestellungen. Unternehmen können dafür zum Beispiel einen persönlichen ‘Improvement Report’ im B Impact Assessment erstellen. Viele Unternehmen verbessern auf diese Art und Weise im Vergleich zur Erstzertifizierung ihren positiven Impact und infolgedessen auch ihren Punktestand.

 

Hast Du den Eindruck, dass manche Unternehmen sich mit der Rezertifizierung schwerer tun als bei der Erstzertifizierung und wenn ja, warum?

Diese Frage lässt sich pauschal schwer beantworten. Es gibt aber mehrere Aspekte, die beeinflussen können, ob sich Unternehmen mit der Rezertifizierung schwerer tun als mit der Erstzertifizierung.

Viele Unternehmen empfinden es als Vorteil, dass sie sich bereits mit der Art und Weise, wie das Assessment funktioniert, auskennen. So haben bestehende B Corps schon ein Verständnis für beispielsweise die Impact Areas, den Aufbau der Fragen und den Ablauf des Verifizierungsprozesses.  Das kann dazu beitragen, dass es B Corps wesentlich einfacher fällt, die Rezertifizierung zu durchlaufen.

Durch die Erstzertifizierung wissen Unternehmen auch, welche Art von Dokumentation angefragt wird. Das erleichtert die Vorbereitung auf die Rezertifizierung. Die Belege können so beispielsweise im Laufe der drei Jahre mit Hinblick auf die Rezertifizierung besser vorbereitet werden.

Während der Erstzertifizierung (und jeder weiteren Rezertifizierung) können Unternehmen zudem Möglichkeiten erkennen, ihren Impact zu verbessern. Viele Unternehmen nutzen das B Impact Assessment so aktiv über die Jahre als Tool, um gewisse Aspekte in die Unternehmenspraxis zu integrieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass sich innerhalb von drei Jahren nicht nur höchstwahrscheinlich die Unternehmenspraxis innerhalb der B Corp verändert, sondern sich ebenfalls die Standards seitens B Lab weiterentwickeln. Insbesondere in Bezug auf Rezertifizierungen ist es wichtig, zu verstehen, dass es in einem Rhythmus von circa drei Jahren zu so genannten ‘Version Changes’ kommt. Durch solche Veränderungen kann es zum Beispiel dazu kommen, dass B Corps im Rahmen der Rezertifizierung neue Fragen beantworten müssen, die während der Erstzertifizierung nicht abgefragt wurden.

Die existierenden Standards werden verändert, um sicherzustellen, dass die Art und Weise wie ‘positiver Impact’ definiert und evaluiert wird, stetig verbessert wird. Das Niveau der Standards steigt daher über die Jahre stetig an. So kann die Rezertifizierung für Unternehmen, deren Punktestand bei der Erstzertifizierung nahe der 80-Punkte-Minimumgrenze lag, eine Herausforderung darstellen. Insbesondere für solche Unternehmen kann es interessant sein, das Assessment als Tool zu nutzen, um zu erkennen in welchen Bereichen Verbesserungspotential besteht. Im Hinblick auf die anstehende Rezertifizierung können dann bestimmte Praktiken integriert werden, die Unternehmen  auf das steigende Niveau der Standards vorbereitet.

 

Was sind aus Deiner Sicht die zentralen Voraussetzungen, damit Unternehmen ohne große Hürden durch den Prozess kommen?

Ich würde gerne auf vier Aspekte eingehen, die einen reibungslosen Verifizierungssprozess fördern.

  1. Bevor die Verifizierungsphase beginnt, werden Unternehmen darum gebeten, die Unternehmensstruktur zu dokumentieren. Dies ist ein wichtiger Schritt, da die Unternehmensstruktur und in Beziehung stehende Marken das Assessment beeinflussen können. Wenn dieser Aspekt zu Beginn korrekt dokumentiert wird, können nachträgliche Veränderungen vermieden werden, die zusätzlichen Aufwand bedeuten. Es ist wichtig in Erinnerung zu behalten, dass Unternehmen zertifiziert werden und nicht Marken als solche.

  2. Ein weiterer Aspekt, der im besten Falle vor der Rezertifizierung abgeschlossen werden sollte, ist die Anpassung der Unternehmenssatzung. Die Eingliederung der zusätzlichen Paragraphen in die Unternehmenssatzung nimmt in der Regel Zeit in Anspruch und es ist daher sinnvoll diese Anpassung vorab zu vervollständigen. Ein wichtiger Tipp diesbezüglich; sollte die Unternehmensstruktur mehrere Unternehmen enthalten, so ist es ratsam unsere Community Manager zu kontaktieren, um festzustellen welches Unternehmen die Anpassung vollziehen sollte.

  3. Wie bereits erwähnt, ist es sehr wichtig, dass alle ausgewählten Antwortoptionen mit Dokumentation belegt werden können. Die Auswahl der Antwortoptionen sollte auf Basis bestehender schriftlicher Dokumentation getroffen werden, damit deutlich gemacht werden kann, welche Aspekte in die Unternehmenspraxis integriert sind.

  4. Ein weiterer Aspekt, der dazu beiträgt, dass die Rezertifizierung ohne grosse Hürden vollendet werden kann, ist das Erörtern von Verbesserungspotential im Rahmen des Assessments. Wie bereits besprochen, kann das B Impact Assessment als Tool genutzt werden, um den positiven Impact, den das Unternehmen kreiert zu verbessern. Das bereitet Unternehmen auf das steigende Niveau der Standards vor und trägt zu einem erfolgreichen Rezertifizierungsprozess bei.

 

Die B Corp-Bewegung wird auch als “Movement of Improvement” bezeichnet: wie wichtig sind Impact-Verbesserungen für die Rezertifizierung? 

Als “Movement of Improvement” verstehen wir uns als Bewegung, die kontinuierlich lernt und sich verbessert. Die existierenden Standards und Prozesse werden verändert, um sicherzustellen, dass die Art und Weise wie ‘positiver Impact’ definiert und evaluiert stetig verbessert wird. Das Niveau der Standards steigt daher über die Jahre stetig an.

Während die Minimumgrenze von 80 Punkten als solche besteht, so geht es im Rahmen der B Corp Bewegung doch darum den positiven Impact in Bezug auf soziale und umweltbezogene Aspekte über die Zeit zu verbessern.

Nachdem die Erstzertifizierung abgeschlossen wurde und ein Unternehmen Teil der B Corp Community geworden ist, bestärken wir Unternehmen das “Movement of Improvement”-Mindset im Unternehmen zu integrieren. So kann das B Impact Assessment wie erwähnt, als genutzt werden, um zu erkennen in welchen Bereichen Verbesserungspotential besteht. Sollte ein Unternehmen beispielsweise während der Erstzertifizierung kein “Environmental Management System” implementiert haben, so könnte dies ein Aspekt sein, der innerhalb der drei Jahre in Vorbereitung auf die Rezertifizierung eingeführt werden kann.

 

Welche Tipps würdest Du Unternehmen geben, die sich jetzt für die Rezertifizierung vorbereiten? Wie viel Vorlaufzeit sollen diese einplanen?

Es ist hilfreich, sich im Voraus auf die Rezertifizierung vorzubereiten, da auf diese Weise ein erfolgreicher Verifizierungsprozess gefördert wird. Die Zeit der Vorbereitung kann dabei je nach Unternehmensgröße und Komplexität variieren. Daher teile ich im Folgenden ein paar generelle Tipps:

Zum einen empfehle ich, sich nach der Erstzertifizierung, wenn sich Unternehmen gerade intensiv mit dem Assessment beschäftigt haben, schon strategisch mit der Rezertifizierung auseinander zu setzen. Das erlaubt es Unternehmen den Zeitraum von drei Jahren bis die Rezertifizierung ansteht effizient zu nutzen, um sich auf die Rezertifizierung vorzubereiten. Es kann beispielsweise hilfreich sein, den “Improvement Report” im B Impact Assessment als Tool zu nutzen, um gewisse Aspekte bis zur Rezertifizierung in die Unternehmenspraxis zu integrieren.

Es ist wichtig, dass die ausgewählten Antwortoptionen im Assessment belegt werden können. Ein Tipp diesbezüglich ist, Dokumentation für die ausgewählten Antwortoptionen bereitzuhalten. Diese könnte beispielsweise schon zusammengetragen werden, wenn das Assessment ausgefüllt wird, damit ein Großteil der Belege den Unternehmen während der Verifizierungsphase bereits vorliegen.

Ein weiterer Tipp ist es, schon zu Beginn der Rezertifizierung unternehmensinterne Experten für die unterschiedlichen Impact Areas zu involvieren. Das B Impact Assessment deckt unterschiedliche Bereiche des Unternehmens ab und es ist selten nur eine Person, die sich mit allen Aspekten auskennt. Es ist daher empfehlenswert in einem Team von Experten zu arbeiten. Das fördert beispielsweise die Auswahl der richtigen Antwortoptionen gleich zu Beginn der Rezertifizierung. Werden dann Belege in der Verifizierungsphase angefragt, so können diese höchstwahrscheinlich bereitgestellt werden, da die Antwortoption von Experten aus dem jeweiligen Bereich ausgewählt wurde.

Liebe Nicola, ein großes DANKE an Dich, für Deine Zeit und die wertvollen Tipps!

Liebe B Corps, wir hoffen, dass wir Euch damit ein paar hilfreiche und wertvolle Insights mit auf den Weg geben konnten. Wenn Ihr weitere Fragen habt, dann meldet Euch gerne beim B Lab Deutschland-Team: germany@bcorporation.eu